PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 24. März 2011 um 12:16 Uhr

Ausschußsitzung des Vorarlberger Landtages

 


Im Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtages wurde gestern, 23.03.2011 über den selbständigen Antrag der FPÖ bezüglich  „Novellierung des Vorarlberger Skischulgesetzes als Sicherungsmaßnahme für den Wintersporttourismus im Lande“ abgestimmt.

 

Link zum Antrag

 

Der Tourismus hätte lt. Antrag dieses Jahr durch Skilehrermangel schon genügend Schaden erlitten. Das Gesetz soll den  Betrieb von Ein- Personen- Skischulen sowie Sparten- Skischulen ermöglichen und somit für die nächste Saison geregelte Verhältnisse schaffen.

 

Der Antrag wurde unter der Berücksichtigung eines von der ÖVP eingebrachten Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Der Antrag (samt Abänderungsantrag) kann erst am 6. April 2011 im Landtag beschlossen werden kann. Es ist dies eine Absichtserklärung das Gesetz zu ändern, die Änderung selbst kann erst in einer zukünftigen Sitzung beschlossen werden, nachdem eine Regierungsvorlage vorliegt.

 

Nach dem 6. April 2011 wird die Landesregierung ersucht, unter Einbindung des Skilehrerverbandes und der Verantwortlichen im Tourismus und Gemeindebereich mögliche Verbesserungen zu prüfen.

 

Es ist das Ziel des Vorarlberger Landtages bis zum nächsten Herbst Rechtsklarheit herzustellen. Welche Qualifikationen die Beantragung einer Ein Personen Skischule erfordern ist noch unklar und wird Gegenstand der Beratungen. Was unter der von Sportlandesrat Siegmund Stemer (ÖVP) angekündigten "Einbettung in die örtliche Infrastruktur" zu verstehen ist ebenso unklar.


Klar ist, dass die VGKK die Ein- Personen- Skischulen nur dann als Selbständige im Sinne des ASVG betrachten wird wenn das künftige Skischulgesetz vorsieht, dass sie unabhängig von Skischulen ihre Leistungen anbieten und durchführen können.

 

VOL Beitrag vom 14.02.2011

Online-Betrag des ORF Vorarlberg vom 14.02.2011


Teile diesen Artikel auf :

Facebook Twitter 

Kommentare (4)
4 Donnerstag, den 07. April 2011 um 15:32 Uhr
ff
Die Lehrberechtigung kann nicht entzogen werden da der betreffende § 18 aus den Gesetz entfernt wurde. Sie kann also weder verliehen noch entzogen werden.
3 Mittwoch, den 06. April 2011 um 12:30 Uhr
powderchristl
Der Voralrberger Skilehrerverband tut wunderliches:

die Diplom-Snowboardlehrer und Staatlichen Snowboardlehrer bzw. -führer werden nicht als solche anerkannt.
Auf Anfrage gibt es auch nur- je nach zusätzlicher Ausbildung im Skibereich- Anwärter- oder LAndeslehrerausweise.

Es werden von diesen Personen jedoch dieselben Mitgliedsbeiträge gefordert, die für Diplom-Skilehrer und -führer gelten.

Ich habe die Aufforderung zur Zahlung mit diesen Fakten beantwortet und warte auf eine Antwort des VSLV. Dieser droht mit Entzug der Lehrberechtigung und einer Klage des Landes.

Wundert sich eigentlich niemand, warum die MItgliedbeiträge in Vorarlberg im Vergleich zum Rest Österreichs exorbitant sind? Doppelt soviel wie in Tirol, Oberösterreich, Steiermark!!!!
2 Sonntag, den 27. März 2011 um 15:38 Uhr
arlberger
man kann sich nur bei diesem herrn enschuldigen, denn ich weisz aus erfahrung am flühenlift:
er hat leider recht...
dieses system war, (sammelplatz, bus usw) schon vor der grossen personalnot am limit.
wir haben leider im vergleich zu anderen kinderschischulen den anschluss verloren...
aber unsere greisen "bosse" werden sicherlich einen weg finden diese ganze misere dem
"faulen und arbeitscheuen kinderschilehrer" umzuhängen...
1 Samstag, den 26. März 2011 um 22:55 Uhr
Lech Lover
Skischule Lech – für Kinder nicht geeignet :

http://www.bergfex.at/lech-ol-zuers/kommentare/?msgID=1000084566

Kommentar hinzufügen

Ihr Name:
Kommentar:
 
Joomla template by a4joomla