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| Freitag, den 08. Juli 2011 um 11:05 Uhr | |
Gesetzesänderung in VorarlbergEinführung des "Konzessionierten Skilehrers"
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Man kann davon ausgehen, daß das Gesetz im September mit der Veröffentlichung der Novelle im Vorarlberger Landesgesetzblatt in Kraft tritt.
Welche Neuerungen gibt es ?
Das neue Gesetz erlaubt den selbständigen Unterricht durch Einzelpersonen unter dem Titel : " Konzessionierter Schilehrer". Diese dürfen keine Angestellten haben. Es wird 3 verschiedene Konzessionen geben. Für die Konzessionen sind weder Sammelplatz noch Büro noch Unternehmerprüfung erforderlich. Die zukünftigen Konzessionäre können nun ohne jegliche Anbindung an Skischulen unabhängig tätig werden.
1.) Die uneingeschränkte Konzession " Konzessionierter Diplomschilehrer und Schiführer"
Voraussetzungen : Diplomskilehrer Skiführer oder Bergführer Haftpflichtversicherung ( Deckung nach Verordnung - augenblicklich 7 000 000.- )
Berechtigungsumfang : Unterricht und Führung auf/abseits der Piste, Skitouren, leichtes Klettern im Rahmen einer Tour, Langlauf, Snowboard. Aus dem Gesetz geht nicht hervor, daß der " Konzessionierter Diplomschilehrer und Schiführer" an ein bestimmtes Skigebiet gebunden ist. 2,) Die eingeschränkte Konzession für Langlauf " Konzessionierter Diplomschilehrer "
Voraussetzungen : Diplomskilehrer Haftpflichtversicherung ( Deckung nach Verordnung - augenblicklich 7 000 000.- )
Berechtigungsumfang : Langlauf
3. ) Die eingeschränkte Konzession für Skipisten " Konzessionierter Schilehrer " diese Konzession ist eine Übergangsregelung - Sie kann nur bis 31.12.2012 beantragt werden.
Voraussetzungen : mind. (Landes-)Skilehrer Haftpflichtversicherung ( Deckung nach Verordnung - augenblicklich 7 000 000.- ) Fortgeschrittenes Alter ( etwa 40 Jahre) 10 - 15 Saisonen Berufspraxis in einem bestimmten Skigebiet Nachweis dass aufgrund besonders berücksichtigungswürdiger Umstände
Berechtigungsumfang : Unterricht und Führung auf der Piste in jenem Skigebiet für welches auch die langjährige Berufspraxis nachgewiesen wurde. Snowboard.
Welche anderen Bestimmungen enthält die Gesetzesnovelle ?
In der Vergangenheit durften Skiführer nur Skitoren durchführen, die keinen alpinen Schwie-
Diese Bestimmung ist in Zusammenhang mit der Änderung im den Ausbildungbestimmungen zum Skiführer zu sehen. Im Ausbildungsplan wird das Fach " Skibergsteigen" durch "leichtes Felsklettern" ersetzt. Das Fach „Bergungsübungen im Gletscher- und Gebirggelände“ durch das Wort „Rettungstechnik“ ersetzt.
Dies scheint darauf hinzuweisen, daß erstens die Ausbildung im Klettern etwas entschärft wird und zweitens die gletscherspezifischen Rettungstechniken (Spaltenbergung) nicht mehr im vollem Umfang ausgebildet werden. Es wird sich zeigen wie dies in Zukunft interpretiert wird. (Anmerkung : Es ist immer noch nicht geklärt welche Institution dieses Jahr den Skiführer durchführen wird, wieviel die Ausbildung kostet und wann sie stattfindet. Für die Kandidaten eine unerträgliche Situation.)
Die Tätigkeit von Skischulen hat nicht mehr "grundsätzlich" sonder nur mehr "überwiegend" am Standort der Skischule stattzufinden. Für die " Konzessionierte Diplomschilehrer und Schiführer" schreibt das Gesetz keine Bindung an einen bestimmten Standort vor.
Wer sind die Gewinner der Novelle ? Profitieren werden Staatlliche Skilehrer mit abgeschlossenem Skiführer, ebenso Landesskilehrer und Staatliche Skilehrer ab 40 Jahren mit 10-15 Saisonen Praxis in einem bestimmten Gebiet.
Wer sind die Verlierer ?
Junge Staatliche Skilehrer ohne Skiführer haben nicht die Möglichkeit selbständig Skiunterricht zu erteilen. Nur die eingeschränkte Konzession für Langlauf steht ihnen offen. Sie müssen nun den Skiführer ablegen um selbständig arbeiten zu können, was eine weitere Saison mit mäßigen Verdienst bedeutet. Es gilt abzuwarten welche Anforderungen und Kosten auf diejenigen zukommen welche die Ausbildung zum Skiführer beginnen wollen.
Staatliche Snowboardlehrer bzw. Diplomsnowboardlehrer haben keinerlei Möglichkeit selbständig zu arbeiten. Aus unserer Sicht sehr bedauerlich.
Resüme :
Trotz allem ist die vorliegende Novelle ein großer Schritt in die richtige Richtung, in Richtung Qualität. Wir hoffen daß diese Perspektive unsere jungen Kollegen wieder ermutigt die Ausbildung zum staatlichen Skilehrer und Skiführer anzugehen und zu beenden. Unser besonderer Dank gilt dem Klubobmann Dieter Egger (FPÖ) der den Stein ins Rollen gebracht hat, Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber (ÖVP) der ein offendes Ohr für die Nöte der Skilehrer gezeigt aber vor allem Landesrat Mag. Siegmund Stemer (ÖVP) der übrigens selbst staatlicher Skilehrer ist und den Gesetzesentwurf in sicherlich schwierigen Verhandlungen erarbeitet hat.
Wir sind jedenfalls vorbereitet - allen Mitglieder steht es offen die Berufshaftpflichtversicherung der IGSSÖ abzuschließen, welche bereits die in Vorarlberg gültige Deckungssumme von 7 000 000.- erfüllt.
Hier gehts zum Antrag für konzessionierte Skilehrer. Links : Landeskorrespondenz des Landes Vorarlberg
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In der Sitzung des Vorarlberger Landtages wurde gestern, 07.06.2011 über den Antrag bezüglich „Novellierung des Vorarlberger Skischulgesetzes als Sicherungsmaßnahme für den Wintersporttourismus im Lande“ abgestimmt. Der Antrag wurde einstimmig ohne vorangegangene Debatte angenommen.
Dort haben nicht nur die Skilehrer sonern auch die Politik Mumm,der Landeshauptmann Sausgruber hat den Bescheid der GKK aufgehoben!
http://www.vol.at/streit-um-skilehrer-geht-munter-weiter/3094395.
Jetzt fehlt nur noch der Rest von Österreichs Verbänden,zu zeigen,ob Sie für die Skilehrer und deren Zukunft durch Marktöffnung da sind;oder die jeweiligen Krankenkassen als Schutz nehmen um sich zu verstecken und Pfründe zu sichern.
Es sind ja schließlich unsere Vertreter die mal auch ruhig was für uns tun können. Also wie hat der Andreas Hofer gesagt, Mander es isch Zeit.
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PS: geehrte userkollegen, wer in salzburg unterrichtet hat, weiß, dass dort eine ein-mann-skischule aufgrund des skifahrerischen könnens der überallherkommendenskilehrer eher eine gefahr für den tourismus wäre und somit die unveränderte gesetzeslage eine prävention gegen die allgemeingefährdung unschuldiger touristen darstellt. in manchen skigebieten vorarlbergs wird hingegen noch qualität erwartet, erwünscht und gefordert. aber diese zerstörungswut der lobby ist mutwillig und schwer aufzuhalten, whatever.
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Lustig geschrieben und stimmt auch zum Teil.
Aber sowas wie in Salzburg zeigt erst recht das sich etwas ändern muss.
Es muss doch für die Einheimischen wieder einen sinn machen die Ausbildung bis zum Ende zu führen.
Wo sind unsere Politiker die dafür zuständig sind die Gesetze einzuhalten, wo sind die Leute die für ihre Rechte Kämpfen, das Volk muss endlich aufstehen damit die reichen nicht immer reicher werden und wir immer weniger haben.
Wo bleibt ihr alle,... viele sind stark.
Geht doch eine Woche an Weihnachten nicht in die Arbeit und macht Druck auf eure Ausbeuter, steht auf ihr Österreicher und jammert nicht.
Action is angesagt,...
Mfg. euer Sepp
das stimmt natürlich nur in einigen teilbereichen.
viel besser beschreibt es Michael Johannes Maria Köhlmeier, (* 15. Oktober 1949 in Hard, Vorarlberg) ein österreichischer Schriftsteller und Musiker, in einem zeitungsinterview vom letzten jahr.
er spricht als einer der wenigen klar über die feudale gesellschaft, die in vorarlberg teilweise bis heute überlebt hat. (zumindest in der geisteshaltung einiger "herren")
"Eine idealtypische feudale Gesellschaft kann durch folgende Merkmale beschrieben werden: Der überwiegende Teil der Bevölkerung bestand aus Bauern. Sie waren aber nicht Eigentümer des von ihnen bestellten Landes. Dieses Land war Eigentum des Grundherrn. Die Bauern befanden sich im Zustand der Leibeigenschaft, sie waren also persönlich abhängig vom Grundherrn und unfrei." zitat wikipedia
als der köhlmeier mittelalterliche strukturen im jahr 2010 beklagte, hab ich extrem stark an unsere jahre in lech und oberlech denken müssen.
wir schilehrer waren sehr oft in einer art knechtschaft-
(bezahlung nach gefühl, unterbringung im letzten loch usw...)
wir besitzen nunmal keine pisten, kaufen keine teuren lifte und beschneiungsanlagen.
daher haben wir habenichtse auch "die goschn zu halten" wenn die fürsten des winters miteinander reden.
das in einer arbeitsteiligen welt 50 landherren 800 schiknechte BRAUCHEN, darauf kommt am arlberg
seit beginn des schizirkus kein mensch.
lg
1. Vielleicht hast du Recht mit dem Warten auf eine Bescheids-Erteilung. OK, dann sollte sich der Autor -ha?- aber mit Taten statt Worten in Szene setzen.
2. Schischulmafia? Dazu hat mein Vorschreiber -damian- schon viel gesagt, wenn die Schilehrer aufstehen und sagen, -so wollen wir es und nicht so!- dann geht's auch. Was wir brauchen sind Leute mit Mut und die etwas verstehen, dazu den Weitblick haben, das Verstandene in Sätze zu bringen. Dann sehen wir, wer dafür ist und zum entscheidenden Zeitpunkt -die Hand hebt- oder -für immer schweigt-!
bitte langsam reiten! nur weil einer sagt ich werde meine matura machen ist er noch lange kein "schaumschläger" erst nachdem er den termin ungenutzt verstreichen lässt ist das so.
das neue gesetz ist noch nicht einmal beschlossen- also kann man es erst in zukunft anfechten.
daher verstehe ich nicht warum Du auf einen aufgebrachten autor in diesem forum
herumreitest. sollten wir uns nicht mit der schischulmafia an sich beschäftigen? mit gesetzesvoschlägen die zu faul sind sie überhaupt ernst zu nehmen?
@ IGSSÖ
bitte macht mehr druck! der obenstehende artikel liest sich schon fast wie aus der verbandszeitung des vorarlberger verbandes. (sammelplatz :)
Warum schreibst Du so einen Blödsinn?
Hast Du keine "Ei.." in den Hosen?
Bitte schreib erst wieder, wenn Du den Bescheid angefochten hast, vorher ist's nur Schaumschlägerei!
Also: Ärmel raufkrempeln und los geht's!
Kein Jammern, kein Zaudern, kein " Schuld ist der andere!"
Jeder kann in Tirol/Vorarlberg seine eigene Schischule aufmachen, alleine, zu zweit, zu dritt, ....
Jeder kann sich Mitstreiter suchen (das Tiroler Schischulgesetz wurde erst 2009 vom VFGH teilweise aufgehoben, und es war nur einem einzigen Schilehrer zu verdanken, .... "der niemanden Macht über sich eingeräumt hatte!")
Wir müssen nicht warten, bis wir 40 sind, wir müssen nicht auf Berufs-Skeptiker hören, sondern das Heft selber in die Hand nehmen und (wie sagte die UEFA schon bei den Champions-League Spielen?) "enjoy responsability!"
schwerste Diskriminierung, die sachlich nicht rechtfertigbar ist, wenn ich etwa 40 Jahre alt werden muss, damit ich eine Konzession dafür bekomme, dass ich mit meinen Gästen auf der Piste fahren kann, ha! das riecht doch ganz stark nach Verletzung des Gleichheitssatzes und nach Berufsausübungsschranken, die so auf gar keinen fall lange bestehen werden können ... den künftig zugestellten bescheid fechte ich sogar gerne an ... lächerlich!
was bedeutet: Nachweis das mir die Erlangung der Qualifikation Diplomskilehrer nicht zumutbar war? ich mache bzgl meiner beruflichen ausbildungen bzw fortbildungen verdammt noch einmal was ich will und das ohne Rechtfertigung gegenüber irgendjemanden (Erwerbsausübungsfreiheit).
ich warte vor allem auf den aufstand bzw auf die revolution der jungen staatlichen, aber wahrscheinlich haben sich die meisten schon mit der talfahrt des skilehrerberufs abgefunden. hauptsache, die ausbildung abgeschlossen.
Hasta la victoria siempre. Ha!
PS: geehrte userkollegen, wer in salzburg unterrichtet hat, weiß, dass dort eine ein-mann-skischule aufgrund des skifahrerischen könnens der überallherkommendenskilehrer eher eine gefahr für den tourismus wäre und somit die unveränderte gesetzeslage eine prävention gegen die allgemeingefährdung unschuldiger touristen darstellt. in manchen skigebieten vorarlbergs wird hingegen noch qualität erwartet, erwünscht und gefordert. aber diese zerstörungswut der lobby ist mutwillig und schwer aufzuhalten, whatever.
muß man sich das alles gefallen lassen?
Aber anscheinend ist die Salzburger Schischullobby so stark das sich in diesem Land nix machen lässt.
Alle EU Bürger mit einem Staatlichen können bei uns die Berge unsicher:)machen und der Einheimische muss zuschauen.
Wo bleibt die Umsetzung der EU Gleicheits Richtlinien in Salzburger Landes Recht ?
Die können doch nicht über dem Gesetz stehen?